Möchten Sie eine Aktiengesellschaft gründen? Hier finden Sie alles, was Sie über diese beliebte Unternehmensform wissen müssen. Neben dem Einzelunternehmen ist die Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz die gebräuchlichste Rechtsform. Sie kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform auf und erörtern, inwieweit die AG an Ihre unternehmerischen Bedürfnisse angepasst werden kann. Im Anschluss stellen wir Ihnen die einzelnen Schritte vor, die Sie unternehmen müssen, um Ihre AG auf den Weg zu bringen.
Bei einer Aktiengesellschaft ist das Aktienkapital höher als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, dass auch mehr Kapital eine Garantiefunktion gegenüber Dritten hat. Um zu erkennen, ob diese Rechtsform zu Ihrer unternehmerischen Tätigkeit passt, sollten Sie Umsatzprognosen stellen und untersuchen, wie wichtig der Kontakt mit Dritten wie Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern ist. Unter Umständen kann es sinnvoller sein, sich eher für die Gründung einer Aktiengesellschaft zu entscheiden als für eine GmbH. Besonders geeignet ist diese Rechtsform, wenn die Intervention Dritter für die Entwicklung Ihrer Tätigkeit notwendig ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie eine rasche Entwicklung des Unternehmens planen, die ausländische Mittel erfordert. Auch wenn Sie den Beitritt von Banken, Investoren oder weiterer Aktionäre planen, ist diese Rechtsform interessant
Wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen, können Sie Ihren Firmennamen frei wählen. Falls Sie Ihren Nachnamen benutzen möchten, müssen Sie nur den Zusatz «AG» hinzufügen. Falls erforderlich, können Sie den Namen nach der Gründung des Unternehmens ändern. Sie benötigen dafür eine Statutenänderung durch die Mitgliederversammlung. Dies ist eine notarielle Urkunde, die im Handelsregister eingetragen werden muss.
Ein wichtiger Vorteil einer Aktiengesellschaft ist die geringere finanzielle Haftung, welcher Aktionäre unterliegen: Sie haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital. Dennoch kann bei fahrlässigem Handeln, z. B. betreffend der Buchführungspflicht oder im Falle einer Straftat, die Geschäftsleitung mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Aktionäre, die innerhalb ihrer eigenen AG arbeiten, werden als Arbeitnehmer betrachtet. Sie haben Anspruch auf die mit dieser Rechtsform verbundenen Sozialleistungen und sind daher pflichtversichert.
Was die Steuern anbelangt, bietet die Rechtsform der AG einen weiteren wichtigen Vorteil: Die Steuerprogression (Erhöhung der Steuersätze für höhere Gewinnanteile) kann nämlich durch die Aufteilung der Gewinne teilweise durchbrochen werden.
Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, muss ein Mindestkapital von CHF 100'000.- aufgebracht werden. Dies ist eine beträchtliche Summe, die bei der Budgetierung der Gründungskosten berücksichtigt werden muss. Der Betrag muss jedoch nicht bar vorliegen, sondern kann in Form von Sacheinlagen erbracht werden (z. B. Maschinen oder Immobilien).
Beachten Sie, dass mit dieser Rechtsform erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Eine Aktiengesellschaft ist verpflichtet, Geschäftsberichte und Steuererklärungen zu erstellen, eine Hauptversammlung einzuberufen und gegebenenfalls eine Revisionsstelle zu bestimmen.
Unternehmen, welche die Rechtsform der AG wählen, unterliegen einer Doppelbesteuerung von Ertrag und Kapital. Da die AG als juristische Person gilt, wird der Reingewinn versteuert. Wenn die Aktionäre Dividende erhalten, müssen Sie diese auch als Privatpersonen versteuern.
Wenn Sie sich für die Rechtsform einer Aktiengesellschaft entscheiden, müssen Sie gemäss Obligationenrecht strenge Vorgaben bezüglich Ihrer Buchführung befolgen. Mit dieser Aufgabe sollten Sie einen kompetenten Buchhalter betrauen.
Nachdem Sie die Vorteile und Nachteile einer Aktiengesellschaft abgewogen haben, ist es Zeit, voranzukommen. Führen Sie die folgenden Schritte durch, um Ihre AG aufzubauen.
Um Ihr Unternehmen zu gründen, ist es notwendig, die Gründungskosten zu budgetieren. Dieser Schritt ermöglicht es Ihnen, eine genaue Prognose zu erstellen, den Finanzierungsbedarf Ihres Projekts zu kalkulieren und Ihr Unternehmen langfristig aufzubauen. Planen Sie für die Budgetierung sämtliche Kosten ein, z. B. Kosten für die Marktstudie, für die Erstellung Ihres Businessplans, für die Erstellung einer Website, Verwaltungskosten, Kommunikationskosten, Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister, Notargebühren, Gebühren für die Eintragung Ihrer Marke oder Ihres Patents usw. Je detaillierter diese Aufstellung ist, desto genauer kann das notwendige Budget bestimmt werden.
Sobald Sie das Gründungsbudget ermittelt haben, ist es an der Zeit, einen geeigneten Firmennamen für Ihre Aktiengesellschaft zu finden. In der Wahl des Namens sind sie völlig frei. Bedenken Sie jedoch, dass der Firmenname, den Sie wählen, eine wesentliche Rolle spielt. Er hat Symbolcharakter in der Werbung und repräsentiert das Image und die Vertrauenswürdigkeit Ihres Unternehmens. Entscheiden Sie sich für einen Namen, der sich auf die Tätigkeit, die Dienstleistung oder das Produkt Ihres Unternehmens bezieht. Auf diese Weise können Ihre Kunden und Interessenten direkt nachvollziehen, worum es in Ihrem Unternehmen geht: Transparenz ist das Gebot der Stunde!
Als nächster Schritt folgt die Bestimmung der Höhe Ihres Aktienkapitals. Dazu müssen Sie entscheiden, wie die Anteile und deren Leistung aufgeteilt werden sollen. Um festzulegen, wie Ihr Unternehmen funktionieren wird, müssen Sie die Organe definieren, aus denen es sich zusammensetzt. Das heisst, Sie müssen den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle ernennen. Bestimmen Sie in diesem Schritt auch die Person oder Personen, die zur Unterzeichnung der offiziellen Dokumente befugt ist/sind.
Um die Gründung Ihrer AG voranzubringen, sollten Sie im nächsten Schritt eine Bank auswählen, bei der Sie Ihr Gründungskapital hinterlegen möchten.
Um die Gründung Ihrer AG voranzubringen, sollten Sie im nächsten Schritt eine Bank auswählen, bei der Sie Ihr Gründungskapital hinterlegen möchten.
Um Ihre AG zu gründen, sind Sie verpflichtet, die Gründungsbeschlüsse und die Statuten der Gesellschaft zu erstellen. In den Statuten Ihrer Aktiengesellschaft müssen folgende Elemente enthalten sein:
- der Firmenname,
- der Zweck der Gesellschaft,
- der Geschäftssitz,
- die Vertretungsbefugnisse der Organe der AG,
- die Höhe des Aktienkapitals,
- die Anzahl an Aktien,
- die Versammlungsbedingungen der Generalversammlungen,
- die Ernennung eines oder mehrerer Verwaltungsräte,
- die Ernennung eines möglichen Revisors.
Die Gründungsurkunde enthält die grundlegenden Bestimmungen über die Organisation, das Vermögen und den Zweck der Gesellschaft. Dazu gehören verschiedene Informationen, z. B. die Höhe des Kapitals, der Zweck der Gründung, der Name und der Sitz sowie die Organisation und die Verwaltung des Unternehmens.
Um die Verwaltung und den Betrieb Ihres Unternehmens zu optimieren, sollten Sie die Gründerversammlung sorgfältig organisieren. In einer Aktiengesellschaft wird die Hauptversammlung der Aktionäre durch den Verwaltungsrat einberufen. In bestimmten Situationen kann die Versammlung auch durch den Revisor einberufen werden. Jeder Aktionär, der mehr als 10 % des Kapitals hält, kann vom Verwaltungsrat die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen. Der Verwaltungsrat muss mindestens ein Mitglied enthalten. Mitglieder des Verwaltungsrats müssen natürliche Personen sein. Davon muss mindestens ein Mitglied in der Schweiz wohnhaft sein.
Der nächste Schritt bei der Gründung Ihrer AG ist die Eintragung in das Handelsregister. Diese Eintragung dient als Merkmal Ihrer Vertrauenswürdigkeit gegenüber Dritten. Sie ist von Vorteil, wenn Sie z. B. ein Bankkonto, ein Postfach oder eine geschäftliche Telefonnummer einrichten möchten.
Der nächste Schritt bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft besteht darin, das Geld auf dem Sperrkonto der von Ihnen gewählten Bank freizugeben. Dazu müssen Sie lediglich einen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen.
Seit der Revision des Aktienrechtes per 1. Juli 2016 müssen Aktiengesellschaften ein Aktienregister führen. Dieses Dokument nennt die Namen und Adressen der Eigentümer und Nutzniesser von Namensaktien.
Wenn Sie eine neue Firma gründen, stellt sich die Frage nach der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invaliditätsversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO). Jeder Arbeitnehmer, der in Ihrer AG arbeitet, muss bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. Ausserdem gilt es, obligatorische Versicherungsverträge gemäss folgenden Gesetzen abzuschliessen: BVG (Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge), UVG (Unfallversicherungsgesetz). Als Gründer gelten Sie ebenfalls als Arbeitnehmer. Deshalb müssen Sie diese Schritte auch für sich selbst übernehmen.
Je nach Tätigkeitsbereich müssen Sie Ihre Mehrwertsteuerpflicht klären. Falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre Erklärung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen.
All diese Schritte sind notwendig, um eine AG zu gründen. Auch wenn es viele Punkte zu beachten gibt, kann diese Rechtsform ein echter Vorteil für den Ausbau Ihres Unternehmens sein.
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