Das Thema Steuererklärung ist jedes Jahr ein mühsames und heikles Thema. Jeder wünscht sich, nach dem Einreichen der Steuererklärung einen Teil der bereits bezahlten Steuern zurück zu erhalten. Doch viele scheuen den Aufwand, welcher mit der Steuererklärung verbunden ist.
Für die Steuerberatung haben wir unsere Arbeitsabläufe so gestaltet, dass diese vollständig auf eine Kundenbetreuung per E-Mail, Telefon, Videocall und Post ausgerichtet ist. Sie profitieren von einem speditiven Ablauf und sparen sich die Kosten für einen persönlichen Termin.
Auch bei der Individualbesteuerung führen die Zentralschweizer Kantone die Steuerliga an...
Abrechnung mit dem Anspruchsberechtigten Kanton:
Ab 2021 darf nur noch mit dem zuständigen Kanton abgerechnet werden, d.h. mit dem Wohn- oder
Aufenthaltskanton des Arbeitnehmers. Ist der Arbeitnehmer im Ausland ansässig, bleibt der Sitzkanton
des Arbeitgebers zuständig.
Wegfall des Tarifcodes D (Nebenerwerb):
Der bisherige Tarif D wird nicht mehr verwendet. Arbeitnehmer mit Nebenerwerb erhalten nun einen neuen
Tarif.
Progression bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen:
Bei mehreren Erwerbstätigkeiten wird das satzbestimmende Einkommen hochgerechnet. Arbeitnehmer müssen
ihre Arbeitgeber über alle Beschäftigungen informieren.
Nachträgliche Ordentliche Veranlagung (NOV):
Eine NOV kann nun auch für Personen mit weniger als 120.000 CHF Jahresbruttoeinkommen beantragt
werden. Ein Antrag auf NOV ist bindend und kann nicht zurückgezogen werden.
Wechsel zur ordentlichen Besteuerung:
Bei Erhalt einer Niederlassungsbewilligung oder Heirat mit einer Person, die über Schweizer
Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung verfügt, entfällt die Quellensteuerpflicht ab dem
Folgemonat.
Machen Sie doch auch, was Sie am besten können. Bringen Sie Ihr Unternehmen voran, indem Sie sich voll darauf konzentrieren. Wir halten Ihnen den Rücken frei vom „Papierkram" und Buchhaltungsstress.
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